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Natourlich

Knut Wörner.
Unser Laden ist seit Juli 2022 geschlossen. Auch die Veranstaltungen sind Geschichte.

Mail:
info@bike-erlebnis-schwarzwald.de

USt-Id: DE274537463

   
  Preise
   
 
 
     
  Allgemeine Betriebsbedingungen (Stand 11.11.2009)  
     
 

Die folgenden Ausführungen dienen nicht etwa der Abschreckung, sondern der Klarheit. Lassen Sie sich davon nicht die Vorfreude nehmen.

Vermietung


1. Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Personalausweis/Pass vorzulegen.
Es fällt eine Kaution von 50,- € an.

2. Zahlung
Der Mietpreis ist bei Vertragsabschluss zu begleichen.
Die Mietdauer "1 Tag" zählt ab 8 bis 19 Uhr ( n i c h t  24 Stunden! ).

Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so handelt der Anmeldende als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Diese Person bestätigt, dass sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung ist. Die angemeldete Anzahl an Fahrrädern ist verbindlich. Bei Rückgabe nicht benötigter Fahrräder wird keine anteilige Mietgebühr rückerstattet.

Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache und Zustimmung durch den Vermieter möglich. Bei nicht genehmigter Verlängerung ist der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen Schäden/Aufwendungen der/dem Mieter/in in Rechnung zu stellen. Bei einer nicht genehmigten Verlängerung um > 3 Tage behält sich der Vermieter vor, Anzeige zu erstatten.

Bei vorzeitiger Rückgabe wird keine anteilige Mietgebühr rückerstattet.

Bei Rückgabe des Materials muss der Mietvertrag vorgelegt werden, die Rückgabe wird darauf vom Vermieter bestätigt.

3. Haftung
Bitte überzeugen Sie sich bei der Materialübergabe von dessen Betriebssicherheit. Während der Mietdauer ist der/die Mieter/in für das Material und dessen Betriebssicherheit verantwortlich.

Der Vermieter haftet für Schäden, die in Folge mangelnder Betriebssicherheit des Materials entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz eines ihrer Erfüllungsgehilfen.

Bei der Radvermietung wird dem/der Mieter/in für jedes Fahrrad ein Schloss mit Schlüssel überlassen. Beim Abstellen ist das Fahrrad damit in jedem Fall an einem festen Gegenstand anzuschließen. Bei mehrtägiger Mietdauer ist das Fahrrad während der Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr in einem verschlossenen Raum unterzustellen.

Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert.
Für den Verlust von Material oder einzelner Teile, sowie für Beschädigungen, haftet der/die Mieter/in. Der/die Mieter/in ist verpflichtet, Schäden dem Vermieter spätestens bei Rückgabe zu melden. Erfolgt dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, auch nach Rückgabe entsprechende Kosten (Reparatur- und Materialkosten) in Rechnung zu stellen.
Bei Wiederbeschaffung von Material wird der aktuelle Katalogpreis zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.

Bei Radvermietung fällt bei übermäßiger Verschmutzung des Fahrrades eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,- Euro an.

Bei Ende der Mietdauer ist auch das Zubehör vollständig zurückzugeben, da ansonsten entsprechende Ersatzleistungen verlangt werden müssen.

Kurse und Touren

1. Allgemeines
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Teilnehmen kann jede(r), der gesund und den jeweiligen beschriebenen Anforderungen gewachsen ist. Ein Mindestmaß an persönlicher Eignung wird vorausgesetzt. Bei Flussbett-Touren hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig zu bewegen, ein gewisses Maß an Trittsicherheit und empfohlenes Schuhwerk werden vorausgesetzt. Die Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen (Asthma, Diabetes, Herz-/Kreislauferkrankungen, etc.) oder benötigte Medikamente der Tourenleitung vor Tourbeginn mitzuteilen. Bei der Sicherheitseinweisung durch den Veranstalter vor Tourbeginn werden die Teilnehmer auf die Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung hingewiesen. Auf den Touren aufgenommenes Bild- und Tonmaterial wird von uns zu Werbezwecken verwendet, sofern seitens der Teilnehmer keine Einwände geltend gemacht werden.

2. Anmeldung und Zahlung
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erfolgt eine schriftliche Bestätigung von Seiten des Veranstalters. Die Buchung ist für beide Seiten verbindlich. Innerhalb der darauffolgenden 14 Tage ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. mindestens 20 Euro zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens am Veranstaltungstag vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Mit der Anzahlung bestätigt die anmeldende Person, die AGBs des Veranstalters gelesen und verstanden zu haben.
Erfolgt die Anmeldung nur wenige Tage vor Beginn, ist der Teilnehmer verpflichtet, die fällige Zahlung umgehend in Form einer Banküberweisung zu zahlen oder direkt am Veranstaltungstag vor Ort.
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die anmeldende Person die sogenannte Vertretungsvollmacht  für die angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, daß sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung ist.
Bei Abschluss eines Vertrages mit dem Erziehungsberechtigten für minderjährige Teilnehmer ist in jedem Fall eine ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten zurückzusenden.

3. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ist ersichtlich aus den Beschreibungen und Preisangaben. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen Programme dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind daher unverbindlich.

4. Leistungs- und Programmänderungen
Programm- und Terminänderungen aufgrund Schlechtwetter oder höherer Gewalt bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Es ist nötig, die Witterungsverhältnisse 3 bis 5 Tage vor Tourbeginn durch den Kunden beim Veranstalter zu erfragen. Der Veranstalter hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten, wenn durch Unwetter (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für die Teilnehmer besteht. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin vereinbart oder bei kompletter Absage der Veranstaltung der einbezahlte Betrag unter Berücksichtigung von Buchungsgebühren (20%) zurückbezahlt. Eventuell entstandene Kosten für die Anreise und notwendigen Übernachtungen/Spesen können jedoch nicht erstattet werden und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.

5. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, bietet der Veranstalter bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn dem Kunden einen Ersatztermin an. Der Kunde hat hierdurch keinen Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere Ansprüche auf Schadenersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung) sind ausgeschlossen.

6. Rücktritt vom Vertrag
Jeder Teilnehmer hat grundsätzlich das Recht, von einer Teilnahme zurückzutreten. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung. Der Veranstalter verliert hiermit den Anspruch auf den vereinbarten Preis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen. Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück, gelten für diese die gleichen Prozentsätze der sogenannten Stornierungsgebühren. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag vereinbarte (Mindest)Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende Höherstufung der Gruppe entsprechend der gemachten Angebote.
Bei Rücktritt werden folgende Stornierungskosten fällig:
ab Vertragsabschluss bis 21 Tage vor der Tour 20%, vom 21. bis 3. Tag vor Beginn 70%, ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen zu Beginn 100%.

7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer selbstverschuldeten oder fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß bei allen Aktivangeboten ein erhöhtes Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Sämtliche Anweisungen und Entscheidungen des Tourguides sind bindend. Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, daß bei Verstößen Tourteilnehmer ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei Haftung übernimmt. Desweiteren haftet der Veranstalter nicht für verlorengegangene oder beschädigte Kleidung, Elektrogeräte oder sonstige persönliche Gegenstände.

8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gernsbach.

Veranstalter der Kurse und Touren ist Bike Erlebnis Schwarzwald unter der Leitung von Knut Wörner
(DSV-lizensiert: Übungsleiter Nordisch, Übungsleiter Schneeschuh).