|
Die
folgenden Ausführungen dienen nicht etwa der Abschreckung,
sondern der Klarheit. Lassen Sie sich davon nicht die Vorfreude
nehmen.
Vermietung
1. Kaution
Bei Abschluss des Mietvertrages ist der Personalausweis/Pass vorzulegen.
Es fällt eine Kaution von 50,- € an.
2. Zahlung
Der Mietpreis ist bei Vertragsabschluss zu begleichen.
Die Mietdauer "1 Tag" zählt ab 8 bis 19 Uhr ( n i
c h t 24 Stunden! ).
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so handelt der Anmeldende
als Vertreter der übrigen Teilnehmer. Diese Person bestätigt,
dass sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der
Buchung ist. Die angemeldete Anzahl an Fahrrädern ist verbindlich.
Bei Rückgabe nicht benötigter Fahrräder wird keine
anteilige Mietgebühr rückerstattet.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Absprache
und Zustimmung durch den Vermieter möglich. Bei nicht genehmigter
Verlängerung ist der Vermieter berechtigt, die ihm entstandenen
Schäden/Aufwendungen der/dem Mieter/in in Rechnung zu stellen.
Bei einer nicht genehmigten Verlängerung um > 3 Tage behält
sich der Vermieter vor, Anzeige zu erstatten.
Bei vorzeitiger Rückgabe wird keine anteilige Mietgebühr
rückerstattet.
Bei Rückgabe des Materials muss der Mietvertrag vorgelegt werden,
die Rückgabe wird darauf vom Vermieter bestätigt.
3. Haftung
Bitte überzeugen Sie sich bei der Materialübergabe von
dessen Betriebssicherheit. Während der Mietdauer ist der/die
Mieter/in für das Material und dessen Betriebssicherheit verantwortlich.
Der Vermieter haftet für Schäden, die in Folge mangelnder
Betriebssicherheit des Materials entstehen, nur bei grober Fahrlässigkeit
oder Vorsatz eines ihrer Erfüllungsgehilfen.
Bei der Radvermietung wird dem/der Mieter/in für jedes Fahrrad
ein Schloss mit Schlüssel überlassen. Beim Abstellen ist
das Fahrrad damit in jedem Fall an einem festen Gegenstand anzuschließen.
Bei mehrtägiger Mietdauer ist das Fahrrad während der
Nachtzeit von 22 bis 6 Uhr in einem verschlossenen Raum unterzustellen.
Fahrrad und Zubehör sind nicht diebstahlversichert.
Für den Verlust von Material oder einzelner Teile, sowie für
Beschädigungen, haftet der/die Mieter/in. Der/die Mieter/in
ist verpflichtet, Schäden dem Vermieter spätestens bei
Rückgabe zu melden. Erfolgt dies nicht, ist der Vermieter berechtigt,
auch nach Rückgabe entsprechende Kosten (Reparatur- und Materialkosten)
in Rechnung zu stellen.
Bei Wiederbeschaffung von Material wird der aktuelle Katalogpreis
zzgl. Transport, Ausfall und Beschaffungskosten zugrunde gelegt.
Bei Radvermietung fällt bei übermäßiger Verschmutzung
des Fahrrades eine Reinigungspauschale in Höhe von 10,- Euro
an.
Bei Ende der Mietdauer ist auch das Zubehör vollständig
zurückzugeben, da ansonsten entsprechende Ersatzleistungen
verlangt werden müssen.
Kurse und Touren
1. Allgemeines
Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr.
Teilnehmen kann jede(r), der gesund und den jeweiligen beschriebenen
Anforderungen gewachsen ist. Ein Mindestmaß an persönlicher
Eignung wird vorausgesetzt. Bei Flussbett-Touren hat sich jeder
Teilnehmer besonders umsichtig zu bewegen, ein gewisses Maß
an Trittsicherheit und empfohlenes Schuhwerk werden vorausgesetzt.
Die Teilnehmer sind verpflichtet, gesundheitliche Beeinträchtigungen
(Asthma, Diabetes, Herz-/Kreislauferkrankungen, etc.) oder benötigte
Medikamente der Tourenleitung vor Tourbeginn mitzuteilen. Bei der
Sicherheitseinweisung durch den Veranstalter vor Tourbeginn werden
die Teilnehmer auf die Besonderheiten der jeweiligen Veranstaltung
hingewiesen. Auf den Touren aufgenommenes Bild- und Tonmaterial
wird von uns zu Werbezwecken verwendet, sofern seitens der Teilnehmer
keine Einwände geltend gemacht werden.
2. Anmeldung und Zahlung
Nach Eingang der schriftlichen Anmeldung erfolgt eine schriftliche
Bestätigung von Seiten des Veranstalters. Die Buchung ist für
beide Seiten verbindlich. Innerhalb der darauffolgenden 14 Tage
ist eine Anzahlung in Höhe von 20% des Gesamtpreises bzw. mindestens
20 Euro zu leisten. Die Restzahlung ist spätestens am Veranstaltungstag
vor Veranstaltungsbeginn fällig.
Mit der Anzahlung bestätigt die anmeldende Person, die AGBs
des Veranstalters gelesen und verstanden zu haben.
Erfolgt die Anmeldung nur wenige Tage vor Beginn, ist der Teilnehmer
verpflichtet, die fällige Zahlung umgehend in Form einer Banküberweisung
zu zahlen oder direkt am Veranstaltungstag vor Ort.
Erfolgt die Anmeldung für eine Gruppe, so übernimmt die
anmeldende Person die sogenannte Vertretungsvollmacht für
die angemeldeten Teilnehmer. Diese Person bestätigt, daß
sie unmittelbarer Zahlungspflichtiger und Auftraggeber der Buchung
ist.
Bei Abschluss eines Vertrages mit dem Erziehungsberechtigten für
minderjährige Teilnehmer ist in jedem Fall eine ausgefüllte
und unterschriebene Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten
zurückzusenden.
3. Leistungen
Der Umfang unserer Leistungen ist ersichtlich aus den Beschreibungen
und Preisangaben. Die Angaben hinsichtlich Zeit und Dauer der angebotenen
Programme dienen lediglich als Anhaltspunkte und sind daher unverbindlich.
4. Leistungs- und Programmänderungen
Programm- und Terminänderungen aufgrund Schlechtwetter oder
höherer Gewalt bleiben dem Veranstalter vorbehalten. Es ist
nötig, die Witterungsverhältnisse 3 bis 5 Tage vor Tourbeginn
durch den Kunden beim Veranstalter zu erfragen. Der Veranstalter
hat das Recht, bis zum Beginn der Veranstaltung vom Vertrag zurückzutreten,
wenn durch Unwetter (z.B. Gewitter, Hochwasser) Gefahr für
die Teilnehmer besteht. In solchen Fällen wird ein Ersatztermin
vereinbart oder bei kompletter Absage der Veranstaltung der einbezahlte
Betrag unter Berücksichtigung von Buchungsgebühren (20%)
zurückbezahlt. Eventuell entstandene Kosten für die Anreise
und notwendigen Übernachtungen/Spesen können jedoch nicht
erstattet werden und sind vom Teilnehmer selbst zu tragen.
5. Mindestteilnehmerzahl
Alle Veranstaltungen können nur durchgeführt werden, wenn
die angegebene Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Wird die Mindestteilnehmerzahl
nicht erreicht, bietet der Veranstalter bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
dem Kunden einen Ersatztermin an. Der Kunde hat hierdurch keinen
Anspruch auf Rückzahlung oder Entschädigung. Weitergehende
Ansprüche gegen den Veranstalter, insbesondere Ansprüche
auf Schadenersatz (z.B. Reisekosten, Übernachtung) sind ausgeschlossen.
6. Rücktritt vom Vertrag
Jeder Teilnehmer hat grundsätzlich das Recht, von einer Teilnahme
zurückzutreten. Dies bedarf einer schriftlichen Erklärung.
Der Veranstalter verliert hiermit den Anspruch auf den vereinbarten
Preis. Er kann jedoch eine angemessene Entschädigung verlangen.
Treten einzelne Teilnehmer einer Gruppe vom Vertrag zurück,
gelten für diese die gleichen Prozentsätze der sogenannten
Stornierungsgebühren. Erreicht in diesem Fall die Anzahl der
verbleibenden Personen einer Gruppe nicht mehr die zuvor im Vertrag
vereinbarte (Mindest)Teilnehmerzahl für einen bestimmten, der
Gruppenstärke entsprechenden Preis, so erfolgt eine entsprechende
Höherstufung der Gruppe entsprechend der gemachten Angebote.
Bei Rücktritt werden folgende Stornierungskosten fällig:
ab Vertragsabschluss bis 21 Tage vor der Tour 20%, vom 21. bis 3.
Tag vor Beginn 70%, ab dem 2. Tag und bei Nichterscheinen zu Beginn
100%.
7. Haftung
Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung bei vom Teilnehmer
selbstverschuldeten oder fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführten
Unfällen oder Verletzungen außerhalb der Grenzen einer
bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung. Es wird ausdrücklich
darauf hingewiesen, daß bei allen Aktivangeboten ein erhöhtes
Unfall- und Verletzungsrisiko bestehen kann. Sämtliche Anweisungen
und Entscheidungen des Tourguides sind bindend. Ausdrücklich
wird darauf hingewiesen, daß bei Verstößen Tourteilnehmer
ausgeschlossen werden können und der Veranstalter keinerlei
Haftung übernimmt. Desweiteren haftet der Veranstalter nicht
für verlorengegangene oder beschädigte Kleidung, Elektrogeräte
oder sonstige persönliche Gegenstände.
8. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand ist das Amtsgericht Gernsbach.
Veranstalter der Kurse und Touren ist Bike Erlebnis
Schwarzwald unter der Leitung von Knut Wörner
(DSV-lizensiert: Übungsleiter Nordisch, Übungsleiter Schneeschuh).
|
|